!!! ACHTUNG !!!
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder riesiger Haut führen
Mittel Vorsichtig anwenden,stets Etikett und Beilagen Zettel lesen !!
Schützt und macht wasserabweisend und regendicht
Verlängert die Lebensdauer von Außenbelägen aus Fliesen, Klinker, Naturstein, Beton. Wirkt vorbeugend gegen Risse, Ausblühungen, Algen- und Moosbildung.
•gebrauchsfertig
•lösemittelhaltig
•ohne Glanz
•mit Langzeitwirkung
Ergiebigkeit: ca.7 - 15m²/L
Verpackung: 1 L, 2,5 L
Lagerung: Kühl, trocken, verschlossen, bis ca. 3 Jahre
ithofin Balkon- und Terrassendicht -macht Beläge regendicht
Beschreibung
Lithofin Balkon- und Terrassendicht ist eine anwendungsfertige,
lösemittelhaltige und vielseitig
einsetzbare Imprägnierung auf Siloxan-Basis.
Eigenschaften
Lithofin Balkon- und Terrassendicht dringt in poröse
Oberflächen ein und rüstet diese wasserabweisend
aus. Das verhindert die Durchfeuchtung von Belägen
und wirkt Ausblühungen, Schimmelbildung, Moosbewuchs
und Frostschäden entgegen. Die Beläge sind
wettergeschützt, weniger schmutzempfindlich und
besitzen eine längere Lebensdauer. Die Behandlung
überbrückt Haarrisse bis 0,2mm, die Wasserdampfdiffusionsfähigkeit
bleibt weitgehend erhalten, das
Aussehen des behandelten Belages verändert sich
nicht oder nur geringfügig. Die Wirksamkeit der
Imprägnierung bleibt je nach Witterung ca. 3 - 4 Jahre
erhalten.
Technische Daten:
Dichte: ca.0,8 g/cm³ Flammpunkt: ca. 35°C ( c.C.)
Aussehen: dünnflüssig, farblos, klar
Geruch: aromatisch
Löslichkeit in Wasser: nicht löslich
Anwendungsbereich
Zum vorbeugenden Schutz von neuen Balkon- und
Terrassenbelägen, sowie für alte Flächen, um die
Lebensdauer zu verlängern bzw. die fällige Sanierung
noch hinauszuschieben.
Untergünde: Saugfähige, poröse Flächen aus unglasierten
und glasierten Keramik- und Klinkerplatten,
viele Natursteine wie z.B. Sandstein, Granit, wie auch
für Betonwerksteine, Waschbeton usw. Die Fugen
werden mitgeschützt.
Verarbeitung
Der Untergrund muss ausgetrocknet, sauber und fest
sein. Haarrisse bis 0,2mm werden überbrückt.
Produkt vor Gebrauch leicht schütteln, aufgießen und
gleichmäßig verteilen, so daß die gesamte Fläche und
vor allem die Fugen genügend Produkt aufnehmen.
Nach ca. 10 Min. Überschuss mit Gummiwischer
abziehen oder mit Tuch abwischen, keine Pfützen
stehen lassen.
Bitte beachten: DieTemperatur der zu behandelnden
Fläche soll zwischen ca.+10 bis +20°C liegen. Nicht in
praller Sonne auftragen. Manche Materialien können
im Farbton dunkler werden. Nicht saugende und
feuchte Flächen können nicht imprägniert werden.
Das Anlegen einer Musterfläche ist ratsam.
Trocknungszeit: Ca. 2 Std., die volle Wirksamkeit wird
nach 2 Tagen erreicht.
Ergiebigkeit: Ziegel, Klinker: ca. 6-8 m²/Liter, rauer,
gesägter Granit: ca. 5-15 m²/Liter, rauer Betonwerkstein:
ca. 5-8 m²/Liter. Bei stark saugfähigem Untergrund
kann die Ergiebigkeit erheblich geringer sein.
Lagerung
Kühl, trocken und verschlossen. Bis ca. 3 Jahre lagerfähig.
Angebrochenes Gebinde möglichst umgehend
verarbeiten.
Umweltschutz
Enthält Lösemittel, frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen.
Nicht ins Abwasser gelangen lassen.
WGK 2 nach VwVwS vom 17.5.99
Entsorgung: Gebinde ist aus umweltverträglichem
Weißblech und recyclebar. Trockene, leere Gebinde
können über Wertstoffsammelsysteme (siehe Hinweis
auf Etikett) entsorgt werden. Produktreste sind
Sondermüll. Abfallschlüssel AVV 070 104*.
Sicherheit
Nach dem Trocknen gesundheitlich unbedenklich.
Während und nach dem Verarbeiten für gute Belüftung
sorgen. Nicht in Räumen verarbeiten, in denen
offene oder leicht verpackte Lebensmittel lagern.
Inhaltsstoffe: >30% aliphatische Kohlenwasserstoffe,
Polysiloxane, Hilfsstoffe.
Gefahrstoffverordnung: Kennzeichnung nach EGRichtlinie
1999/45/EG: Xn, gesundheitsschädlich, N,
umweltgefährlich. Entzündlich. Giftig für Wasserorganismen,
kann in Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: kann
beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen. Dampf nicht einatmen. Berührung mit der
Haut vermeiden. Bei Verschlucken kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
ADR2003/GGVSE: VE-Kennzeichnung für Transport:
UN1993. Angaben auf Versandpapier: keine, da
begrenzte Menge
Verpackungseinheiten (VE)
a) 1-Liter-Flasche mit kindersicherem Verschluss
(10 Stck. im Karton)
b) 2,5-Liter-Kanister (4 Stck. im Karton)
Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu Umwelt und Sicherheit für das
(konzentrierte) Produkt in Lieferform gelten.
Diese Information kann und soll nur unverbindlich beraten. Die Verwendung
der Produkte ist auf die örtlichen Gegebenheiten und die zu behandelnden
Oberflächen abzustimmen. Wenn keine Erfahrungen vorliegen und
in allen Zweifelsfällen ist das Produkt an unauffälliger Stelle vorher
auszuprobieren. (D1.13hps)
Herstellung und Vertrieb: LITHOFIN AG · D-73240 Wendlingen · Telefon +49 (0)70 24 94 03-0 · E-Mail: [email removed by eBay] · www.lithofin.com
Vertrieb für Österreich: ARDEX Baustoff GmbH · A-3382 Loosdorf · Telefon 027 54 7021-0 · Fax 027 54 2490 · E-Mail: [email removed by eBay]
Vertrieb für die Schweiz: LITHOFIN Schweiz AG · CH-5420 Ehrendingen · Telefon 0 56 2 03 18-50 · Telefax 0 56 2 03 18-51
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum 21.02.2013
überarbeitet 08.02.2013 (D) Version 2.4
Lithofin Balkon-Terrassendicht
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname Lithofin Balkon-Terrassendicht
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Empfohlene(r) Verwendungszweck(e)
Imprägnierung
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant LITHOFIN AG
Heinrich-Otto-Straße 36, D-73240 Wendlingen
Telefon +49 (0)7024 94 03-0, Telefax +49 (0)7024 94 03-40
E-Mail [email removed by eBay]
Internet www.lithofin.de
Auskunftgebender Bereich Labor
Telefon +49 (0)7024 9403-0
Telefax +49 (0)7024 9403-40
E-Mail (sachkundige Person):
[email removed by eBay]
1.4. Notrufnummer
Notfallauskunft Mo-Fr. 8.00-16.00
Telefon +49 (0)7024 9403-0
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG
R10
N; R51/53
Xn; R65
R67
R-Sätze
10 Entzündlich.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Zusätzliche Hinweise
Die Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß 1999/45/EG
Hinweise zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet.
Xn Gesundheitsschädlich
N Umweltgefährlich
R-Sätze
10 Entzündlich.
51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
23 Dampf nicht einatmen.
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
dieses Etikett vorzeigen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere ; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend
2.3. Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
nicht anwendbar
3.2. Gemische
Beschreibung
Lösungsmittelhaltige Imprägnierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [Gew-%] Einstufung gemäß 67/548/EWG
64742-82-1 265-185-4 Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte
schwere ; Naphtha, wasserstoffbehandelt,
niedrig siedend
> 25 R10; Xn R65; N R51/53; R67
Zusätzliche Hinweise
Benzolgehalt < 0,1 %; RL67/548/EWG, Annex I, H, P, 4
Die hier gemachten Angaben beziehen sich nur auf die Inhaltsstoffe.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang VII
nicht anwendbar
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Wasser und Seife.
Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten.
Bei versehentlichem Verschlucken reichlich Wasser trinken und ärztlichen Rat einholen.
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4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum
Löschpulver
ABC-Pulver
Kohlendioxid
Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall Bildung von gefährlichen Gasen möglich.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Sonstige Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen.
Zusätzliche Hinweise
keine
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Beim Versprühen Atemschutz tragen.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Lösungsmittelbeständige Geräte verwenden.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten.
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hygienemaßnahmen
Nach der Arbeit für gründliche Hautreinigung und Hautpflege sorgen.
Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter
In Originalverpackung dicht geschlossen halten.
Lagerräume gut belüften.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nicht bei Temperaturen über 25 °C aufbewahren.
Nicht bei Temperaturen unter 5 °C aufbewahren.
Lagerklasse 3
Brandklasse B
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
CAS-Nr. Bezeichnung Art [mg/m3] [ppm] Spitzenb. Bemerku
ng
Kohlenwasserstoffgemische, additivfrei,
(in der Regel Verwendung als
Lösemittel) - Gruppe 2
aromatenhaltige Kohlenwasserstoff-
Gemische mit einem Gehalt an:
Aromaten 1 - 25 %, Summe Hexane <
1 %
8 Stunden 350 70 4 31, TRGS
901-72
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Atemschutz
Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung.
Atemschutz bei hohen Konzentrationen.
Kurzzeitig Filtergerät, Filter A
Mehrbereichsfilter ABEK
(EN 14387, 133, 140, 149)
Handschutz
Handschuhe (lösemittelbeständig)
Das Handschuhmaterial (EN 374), muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt sein. Der Schutzhandschuh sollte in
jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit) geprüft werden.
Beachten Sie die Angaben des Herstellers in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit sowie Anweisungen und
Informationen zur Anwendung, Lagerung, Pflege.
Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen.
Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Hersteller/manufactor: KCL GmbH/Eichenzell-Germany; Ansell/Yarra City-Australia
Beständig gegen die in Kapitel 3 aufgeführten gefährlichen Inhaltsstoffe:
Fluorkautschuk, 0,7 mm, > 8h
Nitrilkautschuk, 0,4 mm, > 8h
Augenschutz
Schutzbrille
(EN 166)
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Körperschutz
lösemittelbeständige Schutzkleidung
(EN-ISO 20345, EN 13034, 14605, 340, 463, 943-1, 943-2)
! ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
flüssig
Farbe
farblos, klar
Geruch
aromatisch
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Wert Temperatur bei Methode Bemerkung
pH-Wert im Lieferzustand nicht
anwendbar
Siedebeginn > 130 °C
Flammpunkt > 35 °C
Untere Explosionsgrenze ca. 0,6 Vol-% Die Daten
beziehen
sich auf das
Lösemittel.
Obere Explosionsgrenze ca. 8 Vol-% Die Daten
beziehen
sich auf das
Lösemittel.
Relative Dichte ca. 0,8 g/cm3 ca. 23 °C
Löslichkeit in Wasser praktisch
unlöslich
Viskosität Auslaufzeit < 30 s ca. 23 °C ISO 2431/3 mm
9.2. Sonstige Angaben
Hydrolyseempfindlich !
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.2. Chemische Stabilität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
Keine Daten verfügbar
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität/Reizwirkung / Sensibilisierung
Wert/Bewertung Spezies Methode Bemerkung
LD50 Akut Oral nicht bestimmt
LD50 Akut Dermal nicht bestimmt
LC50 Akut Inhalativ nicht bestimmt
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Eliminationsgrad Analysenmethode Methode Bewertung
Physikochemische
Abbaubarkeit
nicht bestimmt
Biologische
Abbaubarkeit
nicht bestimmt
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise
Das Produkt darf weder in Gewässer noch in die Kanalisation beziehungsweise Kläranlagen gelangen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüssel Abfallname
07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Mit Stern (*) markierte Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle.
Empfehlung für das Produkt
Muss unter Beachtung der Vorschriften zur Behandlung von Sonderabfall einer Sonderabfallentsorgung zugeführt werden.
Empfehlung für die Verpackung
Vollständig entleerte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID (GGVSEB)
UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Testbenzin), 3, III, (D/E), Klassifizierungscode: F1
Seeschiffstransport IMDG (GGVSee)
UN 1993 Flammable liquid, n.o.s., (White spirit), 3, III
Lufttransport ICAO/IATA-DGR
UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (White Spirit), 3, III
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor.
! ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
VOC Richtlinie
VOC Wert >500 g/L
! Bemerkung
VOCV-Schweiz/OCOV-Suisse/OCOV-Svizzera:
744,6 g/ltr
Nationale Vorschriften
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Merkblatt A008: "Persönliche Schutzausrüstungen"
Merkblatt A010: "Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (BGI 566)
Merkblatt A023: "Hand- und Hautschutz" (BGI 540)
Merkblatt M017: "Lösemittel" (BGI 621)
Merkblatt M050: "Tätigkeit mit Gefahrstoffen" (BGI 564)
Merkblatt M 053: "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (BGI 660)
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRbF 20: "Läger" (Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten)
BGR/GUV-R 190: "Benutzung von Atemschutzgeräten"
Wassergefährdungsklasse 2 VwVwS (17.05.1999) - DE
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Empfohlene Verwendung und Beschränkungen
Bestehende nationale und lokale Gesetze bezüglich Chemikalien sind zu beachten.
Weitere Informationen
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu
treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen
Produktes dar.
Wortlaut der in Kapitel 3 angegebenen R/H-Sätze (Nicht Einstufung des Gemisches!)
R 10 Entzündlich.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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