Artikeldetails
- Langanhaltendes und stabiles Streugranulat gegen Schadschnecken im Haus- und Kleingarten
- Wirkstoff auf Basis von Eisen-III-Phosphat, Keine Schleimspuren der Schnecken sichtbar
- Schont Igel, Bienen und andere Nützlinge
- Geeignet für den ökologischen Landbau
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Zul. Nr. (D):008016-00, Pfl. Reg. Nr. (A): 3620-902
Substral Naturen Schneckenkorn Limex Fe ist ein gebrauchsfertiges Köderprodukt in Pelletform zur Bekämpfung von Schadschnecken. Das regenfeste Granulat wirkt bis zu 14 Tage und eignet sich für den Einsatz in Salaten, Gemüsekulturen, Kohlgemüse und Erdbeeren. Schneckenkorn Limex Fe entfaltet seine Wirkung durch die Fraßtätigkeit der Schnecken. Nachdem sie den Köder aufgenommen haben, ziehen sich die Schnecken in ihre Verstecke am Boden zurück, wo sie absterben und zersetzt werden. Das Mittel enthält den mineralischen Wirkstoff Eisen-III-Phosphat, dieser entspricht den Vorgaben der EU Öko-Verordnung für die ökologische /biologische Produktion. Bodenlebewesen verwandeln ihn in Eisen und Phosphat und reichern somit den Boden mit diesen Pflanzennährstoffen an.
Gebrauchsanleitung
Frühjahr bis Herbst, bei Befallsbeginn oder sichtbaren Schäden Anwendung: 1. 3 g/m² (ca. 140 Körner) gleichmäßig um Pflanzen ausstreuen. 2. Nicht auf Blätter, keine Häufchen bilden, Abstand 8–10 cm. 3. Am besten bei feuchtem, mildem Wetter anwenden. 4. Max. 4 Anwendungen pro Kultur und Saison, Abstand mind. 14 Tage. Hinweise: Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Kühl und trocken lagern. Produktreste und Verpackung gemäß lokalen Vorschriften entsorgen.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme (CLP)
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Signalwort (CLP)
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Gefahrenhinweise (CLP)
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Sicherheitshinweise (CLP)
- P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P501 - Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH Sätze
- EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Regulatorisches
Zulassungsnummer DE: (D):008016-00, Pfl. Reg. Nr. (A): 3620-902
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: Eisen(III)-Phosphat 10 g/kg
Datenblätter
Sicherheitsdatenblatt Download
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